FAQ (Häufige Fragen)
Muss ich bei der Gründung eines Schreibbüros
ein Gewerbe anmelden?
Ja, es
muss ein Gewerbe angemeldet werden, da es
sich um eine selbstständige Tätigkeit mit
Gewinnerzielungsabsicht handelt und Schreibarbeiten
nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten
zählen.
Dies gilt übrigens für die Gründung
im Haupt- und im Nebenerwerb. Das Gewerbe muss
auch angemeldet werden, wenn man zu Beginn
nur Verluste erwirtschaftet, also mehr Ausgaben
als Einnahmen durch die selbstständige Tätigkeit
hat.
Wie die Gewerbeanmeldung konkret
abgewickelt wird und welche Ämter und Behörden
in der Folge auf Sie zukommen werden, erfahren
Sie in meinem Buch. Dort erhalten Sie auch eine
detaillierte Ausfüllhilfe zum Formular und
erfahren, worauf Sie achten müssen.
Was ist das Kleinunternehmerprivileg?
Mit dem Begriff Kleinunternehmerprivileg (oder auch
Kleinunternehmerregelung) bezeichnet man die Tatsache, dass
man keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss und
demzufolge auch keine ans Finanzamt abführen muss. Allerdings
bedeutet dies auch, dass man selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt
ist.
Sofern man davon ausgeht, dass der Umsatz im Gründungsjahr
unter 17.500 Euro bleibt, kann man sich für
die Inanspruchnahme dieser Regelung entscheiden.
Auf die Details der Regelung und die jeweiligen Vor-
und Nachteile gehe ich in meinem Buch ein.
Wie transkribiere ich eine digitale
Datei?
Das
können Sie in den Tipps zur Audiotranskription
in der Navigation unter Schreibservice nachlesen.
Dort werden Sie auch darüber informiert,
wo Sie die dafür notwendige, kostenlose
Transkriptionssoftware downloaden können.
Wie kalkuliere ich meine Preise?
Zum
Beispiel auf dem folgenden Blog können Sie
nachlesen, wie Sie Ihre Honorare berechnen
und ob Preislisten auf der Website überhaupt
sinnvoll sind: www.buerodienste-in.de.
Kann
ich neben der selbstständigen Tätigkeit
einen 400-Euro-Job ausüben?
Nach meiner Recherche wird ein 400-Euro-Job
bei Selbstständigen steuerlich so behandelt
wie bei Angestellten. Diese Einnahmen
müssen Sie also nicht selbst versteuern,
sondern der Arbeitgeber per Pauschalabgabe.
Was Sie dabei beachten müssen und wie die
Krankenkasse das dann üblicherweise handhabt,
erfahren Sie hier: www.mein-geschaeftserfolg.de
Habe
ich als Selbstständige Anspruch auf Wohngeld?
Sofern Sie mit Ihrem Gewinn unter den entsprechenden
Einkommensgrenzen liegen, können Sie anspruchsberechtigt
sein. Bei einer Tätigkeit im Home-Office
wird das Wohngeld allerdings nur für den
Wohnanteil der Wohnung und nicht für das
gewerblich genutzte Büro gezahlt. Ausführlich
informieren können Sie sich hier: www.bmvbs.de
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